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§ 1 HG 2000/2001 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2000/2001

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 wird in Einnahmen

und Ausgaben festgestellt auf:

19 690 954 400 Deutsche Mark für das Haushaltsjahr

2000,

19 516 488 200 Deutsche Mark für das Haushaltsjahr 2001.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

festgestellt auf:

4 090 856 200 Deutsche Mark für das Haushaltsjahr

2000,

3 488 658 100 Deutsche Mark für das Haushaltsjahr 2001.