Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§ 4, 5, 6, 8 Absatz 1 und 2 sowie den §§ 11 bis 15 und 17 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2027 weiter.
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Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§ 4, 5, 6, 8 Absatz 1 und 2 sowie den §§ 11 bis 15 und 17 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2027 weiter.