Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§ 4, 6, 7, 9 Absatz 1 und 2 sowie den §§ 12 bis 16
und 18 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 weiter.
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Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§ 4, 6, 7, 9 Absatz 1 und 2 sowie den §§ 12 bis 16
und 18 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 weiter.