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§ 1 HG 2023/2024 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2023/2024

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

16 654 683 800 Euro für das Haushaltsjahr 2023,

16 741 109 300 Euro für das Haushaltsjahr 2024.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

4 841 012 200 Euro für das Haushaltsjahr 2023,

3 516 463 000 Euro für das Haushaltsjahr 2024.