§ 1 HG 2023/2024 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2023/2024

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

16 654 683 800 Euro für das Haushaltsjahr 2023,

16 741 109 300 Euro für das Haushaltsjahr 2024.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

4 841 012 200 Euro für das Haushaltsjahr 2023,

3 516 463 000 Euro für das Haushaltsjahr 2024.