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§ 1 HG 2019/2020 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2019/2020

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

13 629 071 100 Euro für das Haushaltsjahr 2019,

15 215 633 100 Euro für das Haushaltsjahr 2020.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

3 583 144 100 Euro für das Haushaltsjahr 2019,

3 428 070 600 Euro für das Haushaltsjahr 2020.

Einzelnorm