Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022 werden die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 aufgenommenen Kredite jährlich fortlaufend in Höhe von mindestens 3,3 Prozent getilgt.
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Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022 werden die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 aufgenommenen Kredite jährlich fortlaufend in Höhe von mindestens 3,3 Prozent getilgt.