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§ 4 HG 2017/2018 (Brandenburg) — Sonstige Gewährleistungen

Haushaltsgesetz 2017/2018

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft wird ermächtigt, in den Jahren 2017 und 2018 zur Absicherung von Risiken aus der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dem Land Brandenburg sowie der „Heinz Sielmann Stiftung“ zur Übertragung der gesamtstaatlich repräsentativen Naturschutzfläche „Storkow“ eine Gewährleistung bis zur Höhe von 5 000 000 Euro zu übernehmen.

Einzelnorm