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§ 2 GlüStV 2021 (Brandenburg)

Glücksspielstaatsvertrag 2021

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Einzelnorm

Potsdam, den 9. Februar 2021

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke

zum Staatsvertrag

Anlagen

1

Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 711.8 KB