§ 69 BbgBO (Brandenburg) — Geltungsdauer der Genehmigung

Brandenburgische Bauordnung

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 26.07.2026 bis 30.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides beträgt sechs Jahre. Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn das Vorhaben innerhalb der Frist nach Satz 1 begonnen worden und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist fertig gestellt ist.