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§ 3 JABG (Brandenburg) — Außerkrafttreten

2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

§ 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

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