Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen Malerei und Plastik gewählt werden.