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§ 11 AuslPflVG — Inkrafttreten

Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 17.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden sechsten Kalendermonats in Kraft.