Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.