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§ 1 ZwrMechMstrV 2022 — Gegenstand

Zweiradmechanikermeisterverordnung

Stand: 01.01.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk zu stellenden Anforderungen.