nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 6 ZwrMechMstrV 2005 — Situationsaufgabe

Zweiradmechanikermeisterverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind jeweils zwei der unter Nummer 1 oder unter Nummer 2 aufgeführten Arbeiten sowie die Arbeiten nach Nummer 3 auszuführen. Werden die Arbeiten nach Nummer 1 ausgeführt, ist in jedem Fall die Arbeit nach Buchstabe a sowie die Instandhaltung nach Nummer 3 am nichtmotorisierten Zwei- oder Dreirad auszuführen. Werden die Arbeiten nach Nummer 2 ausgeführt, ist die Instandhaltung nach Nummer 3 am motorisierten Zwei- oder Dreirad auszuführen:

- 1. Diagnosen an zwei der unter Buchstabe a bis g aufgeführten Systeme ausführen und Prüfprotokolle erstellen:

  - a) elektronische Motormanagement-Systeme unter Einbeziehung der Abgaszusammensetzung,

  - b) elektronische Zündsysteme,

  - c) Ladesysteme,

  - d) Gemischaufbereitungssysteme,

  - e) hydraulische Bremssysteme mit Anti-Blockier-System,

  - f) elektronische Kommunikations- oder Navigationssysteme,

  - g) elektronische Fahrwerkkontrollsysteme;

- 2. Diagnosen an zwei der unter Buchstabe a bis d aufgeführten Systeme, Baugruppen oder Bauteile von nichtmotorisierten Zwei- oder Dreirädern ausführen und Prüfprotokolle erstellen:

  - a) Schaltungssysteme und Kraftübertragung,

  - b) Bremssysteme,

  - c) gefederte Radaufhängungen,

  - d) Hilfsantriebe durch Elektro- oder Verbrennungsmotoren;

- 3. Instandhaltung am Zwei- oder Dreirad nach Herstellervorgaben ausführen und dokumentieren.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.

---

Zitiervorschlag: § 6 ZwrMechMstrV 2005

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ZwrMechMstrV%202005/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
