nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 ZweiradFortbV — Struktur der Prüfungsinhalte

Zweirad-Service-Fortbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche

1.
Technik und
2.
Organisation, Kooperation und Kommunikation.

(2) Zum Handlungsbereich „Technik“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:

1.
Werkstatt- und Betriebstechnik,
2.
Zweiradtechnik,
3.
Zweiradsysteme der nichtmotorisierten Zweiräder und
4.
Zweiradsysteme der motorisierten Zweiräder.

(3) Zum Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:

1.
Auftragsabwicklung,
2.
Ersatzteile und Zubehörteilebestimmung,
3.
Kostenabschätzung,
4.
Information,
5.
Dokumentation,
6.
Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung und
7.
Kundenbetreuung und -beratung.