§ 3 ZweiradAusbV — Fachrichtungen der Berufsausbildung

Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:

1.
Fahrradtechnik oder
2.
Motorradtechnik.