Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung ist zuständige Behörde nach § 4 Absatz 3a und 3b, § 13 Absatz 2, 3 und 5, sowie § 13a, § 13b und § 15b Absatz 7 Bundes-Tierärzteordnung.
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Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung ist zuständige Behörde nach § 4 Absatz 3a und 3b, § 13 Absatz 2, 3 und 5, sowie § 13a, § 13b und § 15b Absatz 7 Bundes-Tierärzteordnung.