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§ 2 ZustV-LM (Bayern) — Abordnung

Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Ernennungsbehörde wird die Zuständigkeit zur Abordnung auch von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 15 übertragen.