nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 ZustV-BM (Bayern) — Zusage der Umzugskostenvergütung

StMB Zuständigkeitsverordnung Beamtenrecht

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Staatsministerium erteilt die Zusage der Umzugskostenvergütung nach Art. 4 des Bayerischen Umzugskostengesetzes für Umzüge aus Anlass einer mit einer Ernennung verbundenen Versetzung oder Abordnung, wenn für die Ernennung des Beamten oder der Beamtin die Staatsregierung zuständig ist.