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§ 4 ZuschussVO (Sachsen) — Stellenanteile der pädagogischen Unterrichtshilfen

Zuschussverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Zahl der Stellenanteile pro Klasse gemäß § 14 Absatz 4 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sind die Planungsvorgaben für die Zuweisung von Stellen für pädagogische Unterrichtshilfen der für das jeweilige Schuljahr geltenden VwV Bedarf und Schuljahresablauf zugrunde zu legen.