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§ 2 ZuschussVO (Sachsen) — Berechnung des durchschnittlichen Jahresentgeltes

Zuschussverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zuordnung der Besoldungsgruppen zu den entsprechenden Entgeltgruppen für die Berechnung des Jahresentgeltes gemäß § 14 Absatz 3 Satz 4 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft erfolgt gemäß Punkt 1 Absatz 1 Satz 3 der Anlage zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder vom 28. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung. Die Besoldungsgruppe A16 wird der Entgeltgruppe E 15Ü zugeordnet.