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§ 13 ZuschussVO (Sachsen) — Formulare

Zuschussverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den Antrag auf staatliche Finanzhilfe und die Meldung der Schülerzahlen sind die von der Schulaufsichtsbehörde vorgegebenen Formulare oder die zur Verfügung gestellte digitale Plattform zu verwenden.