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§ 11 Zulassungsverordnung - UStZulV (Brandenburg) — Bekanntgabe

Untersuchungsstellen

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zulassungsbehörden führen ein Verzeichnis der im Land Brandenburg zugelassenen und der gemäß § 3 Abs. 2 als zugelassen geltenden Untersuchungsstellen und geben das Verzeichnis und Zulassungen sowie Verlängerungen, Änderungen oder Widerrufe von Zulassungen regelmäßig im Internet bekannt.