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§ 1 ZuckerUmstrV — Anwendungsbereich

Verordnung über die befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 18.03.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EU Nr. L 58 S. 42) in der jeweils geltenden Fassung sowie der zur ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.