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§ 1 ZuckDenatPräV — Anwendungsbereich

Zucker-Denaturierungsprämienverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 18.03.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union, die hinsichtlich der Denaturierung von Weiß- und Rohzucker aus Position 1701 der Kombinierten Nomenklatur erlassen sind.