Das Land Brandenburg errichtet unter dem Namen „Zukunftspaket Brandenburg“ ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen des Landes gemäß § 26 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung.
Das Land Brandenburg errichtet unter dem Namen „Zukunftspaket Brandenburg“ ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen des Landes gemäß § 26 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung.