Diese Verordnung regelt für die Gemeinden und Gemeindeverbände die Durchführung des Mittelabrufverfahrens für die gemäß § 6 Absatz 4 des Zukunftspaket-Brandenburg-Errichtungsgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel, die Mittelumschichtung und das Rückforderungsverfahren.