§ 16 ZuG 2012 — Kostenlose Zuteilung

Zuteilungsgesetz 2012

Historische Fassung: Stand 01.10.2021 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Von der zuständigen Behörde nach den §§ 6 bis 9 zugeteilte Berechtigungen sind kostenlos. Die Erhebung von Gebühren bleibt hiervon unberührt.