§ 5 ZuG 2007 — Erfüllungsfaktor

Zuteilungsgesetz 2007

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Erfüllungsfaktor für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 ist 0,9709.