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§ 18 ZuG 2007 — Kostenlose Zuteilung

Zuteilungsgesetz 2007

Historische Fassung: Stand 01.10.2021 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Von der zuständigen Behörde zugeteilte Berechtigungen sind kostenlos. Die Erhebung von Gebühren und Auslagen bleibt hiervon unberührt.