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§ 3 ZifoG (Brandenburg) — Stellung im Rechtsverkehr

Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Sondervermögen ist rechtlich unselbstständig und nicht rechtsfähig.

(2) Das Sondervermögen ist vom übrigen Vermögen des Landes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten.

Einzelnorm