Das Land Brandenburg errichtet unter dem Namen „Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg“ ein Sondervermögen gemäß § 26 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung, welches vom für Finanzen zuständigen Ministerium verwaltet wird.
Einzelnorm
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Das Land Brandenburg errichtet unter dem Namen „Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg“ ein Sondervermögen gemäß § 26 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung, welches vom für Finanzen zuständigen Ministerium verwaltet wird.
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