nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 14 ZensVorbG 2011 — Kosten

Zensusvorbereitungsgesetz 2011

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Erstattung der Kosten von Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt erfolgt nicht.