nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 7 ZensTeG — Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe

Zensustestgesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der postalischen Gebäude- und Wohnungsstichprobe in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 folgende Merkmale erhoben:

- 1. als Erhebungsmerkmale:

  - a) für das Gebäude:

    - aa) Gemeinde,

    - bb) Art des Gebäudes (Wohngebäude, Wohnheim, bewohnte Unterkunft, sonstiges Gebäude mit Wohnraum),

    - cc) Zahl der Wohnungen im Gebäude,

    - dd) Zahl der leerstehenden Wohnungen;

  - b) für jede Wohnung des Gebäudes:

    - aa) leerstehende Wohnung,

    - bb) gewerbliche Nutzung, Nutzung als Ferien- oder Freizeitwohnung,

    - cc) Nutzung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen,

    - dd) Wohnverhältnis (Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter),

    - ee) Zahl der Personen in der Wohnung,

    - ff) Fläche der Wohnung,

    - gg) Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern,

    - hh) Höhe der monatlichen Miete,

    - ii) Ausstattung der Wohnung mit Küche, Kochnische, Bad, WC, Heizungsart;

- 2. als Hilfsmerkmale:

  - a) Anschrift des Gebäudes,

  - b) Lage der Wohnung im Gebäude,

  - c) Namen, Vornamen und Anschrift des Auskunftspflichtigen,

  - d) Telekommunikationsnummer der Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,

  - e) Namen und Vornamen der Wohnungsinhaber,

  - f) bei vom Eigentümer selbst genutzten Wohnungen: Datum des Einzugs,

  - g) bei vermieteten Wohnungen: Beginn des Mietvertrags.

---

Zitiervorschlag: § 7 ZensTeG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ZensTeG/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
