1.Ordnungsmerkmal im Melderegister,
2.Familienname, frühere Namen, Vornamen und Vornamen vor Änderung, Doktorgrad,
3.Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze, Vorname und Name des Wohnungsinhabers,
4.Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
7.bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
12.Anschrift in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist,
13.Datum des Beziehens der Wohnung,
14.Datum des Zuzugs in die Gemeinde,
15.Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland,
17.Datum des Wohnungsstatuswechsels,
18.Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Ordnungsmerkmal des Ehegatten oder des Lebenspartners,
19.Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Ordnungsmerkmal der minderjährigen Kinder,
20.Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Ordnungsmerkmal der gesetzlichen Vertreter,
21.Datum der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten Lebenspartnerschaft,
22.Datum der Auflösung der letzten Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft,
23.Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister,
25.Datum des Auszugs aus der Wohnung,
28.rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.
1.zum Stichtag 2. Februar 2020 für jede gemeldete Person die Daten zu den Merkmalen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 17, 23 und 27,
1a.zum Stichtag 7. Februar 2021 für jede gemeldete Person die Daten zu den Merkmalen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 17, 23 und 27,
2.zum Stichtag 14. November 2021 für jede gemeldete Person die Daten zu den Merkmalen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 23 und 27,
3.zum Zensusstichtag für jede gemeldete Person die Daten zu den Merkmalen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 23, 27 und 28,
4.zum Stichtag 14. August 2022 für jede gemeldete Person die Daten zu den Merkmalen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 23, 27 und 28 und für jede abgemeldete Person, die am Zensusstichtag gemeldet war, jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits verzogen oder verstorben war oder die weder am Zensusstichtag noch drei Monate nach dem Zensusstichtag gemeldet, jedoch zum Zensusstichtag Einwohner oder Einwohnerin der Gemeinde war, die Daten nach Absatz 1 Nummer 1 bis 28.