nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 13 ZensG 2021 — Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Zensusgesetz 2022  
Stand: 10.12.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Erhebungsmerkmale sind:

- 1. Wohnungsstatus,

- 2. Geschlecht,

- 3. Staatsangehörigkeiten,

- 4. Monat und Jahr der Geburt,

- 5. Familienstand,

- 6. nichteheliche Lebensgemeinschaften,

- 7. für Personen, die nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind: Jahr der Ankunft in Deutschland,

- 8. Anzahl der Personen im Haushalt,

- 9. Geburtsstaat,

- 10. Erwerbsstatus in der Woche des Zensusstichtags,

- 11. Hauptstatus in der Woche des Zensusstichtags,

- 12. Stellung im Beruf,

- 13. ausgeübter Beruf,

- 14. Wirtschaftszweig des Betriebs,

- 15. Anschrift des Betriebs, nur Postleitzahl und Gemeinde,

- 16. höchster allgemeiner Schulabschluss,

- 17. höchster beruflicher Bildungsabschluss,

- 18. aktueller Schulbesuch.

(2) Hilfsmerkmale sind:

- 1. Familienname und Vornamen,

- 2. Anschrift der Wohnung und Lage der Wohnung im Gebäude,

- 3. Tag der Geburt ohne Monats- und Jahresangabe,

- 4. Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

---

Zitiervorschlag: § 13 ZensG 2021

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ZensG%202021/13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
