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§ 9 ZahntechAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 1

Zahntechnikerausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 1 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von temporären partiellen Prothesen, Schienen und analog modellierten Kronen und
2.
Zahntechnische Werkstücke.