Teil 1 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von temporären partiellen Prothesen, Schienen und analog modellierten Kronen und
2.
Zahntechnische Werkstücke.
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Teil 1 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: