nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 ZahntechAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Zahntechnikerausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.