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§ 6 ZZulV 1998 — Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung

Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 09.06.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die in Anlage 6 aufgeführten Zusatzstoffe sind für die dort genannten Lebensmittel zu den in Anlage 7 angegebenen technologischen Zwecken zugelassen.