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§ 1 ZWEIUNDZWANZIGSTER_RUNDFUNKAEND_STV (Brandenburg)

Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem am 26. Oktober 2018 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm