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§ 13 ZVSAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Abweichungen vom Regelbetrieb“,
2.
„Störungen im Eisenbahnbetrieb“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.