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Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Kosten der Ausgleichsleistung einschließlich ihrer Verwaltungskosten trägt der Bund.