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§ 9 ZSDigRentÜGremV — Teilnahme der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an Sitzungen

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

Stand: 23.06.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

An den Sitzungen des Steuerungsgremiums können auch Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht teilnehmen.