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§ 6 ZSDigRentÜGremV — Vertretung des Steuerungsgremiums nach außen

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

Stand: 23.06.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die vorsitzende Person vertritt das Steuerungsgremium gegenüber der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht und nach außen.