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§ 11 ZSDigRentÜGremV — Beschlussfähigkeit

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

Stand: 23.06.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beschlussfähig ist das Steuerungsgremium, wenn mindestens drei Stimmen abgegeben werden können.