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Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
Stand: 23.06.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Beschlussfähig ist das Steuerungsgremium, wenn mindestens drei Stimmen abgegeben werden können.