Im Fach Wärmeschutz sollen die an der Prüfung Teilnehmenden nachweisen, daß sie über ausreichende Kenntnisse der fachlichen Grundlagen des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung verfügen. In diesem Rahmen können insbesondere geprüft werden:
1. Gebäudeenergieeffizienz nach Gebäudeenergiegesetz,
2. Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und den klimabedingten Feuchteschutz nach den als Technische Baubestimmung eingeführten technischen Regeln,
3. Anforderungen an Planung und Ausführung.