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§ 7 ZQualVBau (Bayern) — Schallschutz

ZusatzqualifikationsverordnungBau

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Fach Schallschutz sollen die an der Prüfung Teilnehmenden nachweisen, daß sie über ausreichende Kenntnisse der fachlichen Grundlagen des Schallschutzes verfügen. In diesem Rahmen können insbesondere geprüft werden:

1. DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau,

2. Anforderungen an Luft- und Trittschalldämmung,

3. Anforderungen an Planung und Ausführung.