§ 849 ZPO — Keine Überweisung an Zahlungs statt

Zivilprozessordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.